Direkt zum Inhalt springen

Regierungsrat gegen verschiedene Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz

Regierungsratssitzung 26. März 2024 • Das Ausländer- und Integrationsgesetz soll im Migrationsbereich angepasst werden. Der Regierungsrat spricht sich in seiner Vernehmlassungsantwort gegen zwei Anpassungen aus.

Der Bundesrat will das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) an Entwicklungen im Migrationsbereich anpassen. Betroffen sind unter anderem Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit sowie über die Erteilung und das Erlöschen von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen. Diese sollen künftig gesetzlich an den Lebensmittelpunkt geknüpft sein (Medienmitteilung Bundesrat vom 15.12.2023). 

Die Vorlage sieht vor, dass für den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung keine Bewilligung mehr nötig ist. Der Kanton Glarus lehnt diese Änderung ab. Er schreibt in seiner Stellungnahme, die Risiken für den Arbeitsmarkt durch Firmengründungen von weniger qualifizierten Personen in schwächeren Wirtschaftssektoren seien nicht zu unterschätzen. 

Anwesenheitspflicht in der zugewiesenen Unterkunft

Künftig soll eine für die Abschiebung vorgesehene Person in der zugewiesenen Unterkunft bleiben müssen, wenn sie nicht rechtzeitig ausgereist ist. Damit soll sichergestellt werden, dass die zuständigen Behörden Personen erreichen können, um ihre Identität zu klären, Reisepapiere zu beschaffen oder die Ausreise zu organisieren. Der Regierungsrat kritisiert dabei, dass die Kontrolle der Anwesenheitspflicht in der Praxis schwer umsetzbar und der Nutzen für den Vollzug begrenzt sei. Er lehnt die vorgeschlagene Anpassung ab.

Die weiteren vorgeschlagenen Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz begrüsst der Regierungsrat.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang