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Jungwolf des Kärpfrudels erlegt

Departement Bau und Umwelt • In der Nacht auf den Mittwoch, 13. März 2024, hat die Wildhut des Kantons Glarus einen Wolf erlegt. Damit ist die Regulierung des Kärpfrudels abgeschlossen.

Der männliche Jungwolf des Kärpfrudels wurde in der Nacht vom 12. auf den 13. März 2024 von der kantonalen Wildhut erlegt. Dieser Abschuss gründet auf der kantonalen Verfügung vom 17. Oktober 2023, die mit der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt erlassen wurde (Medienmitteilung, 17.10.2023). Am 21. Dezember wurde der Leitrüde des Kärpfrudels erlegt (Medienmitteilung, 21.12.2023). Diese Abschussbewilligungen wurden nach dem alten Jagdgesetz erlassen und sind bis am 31. März 2024 gültig. 

Medienkontakt:
Landesstatthalter Kaspar Becker, Departementsvorsteher Bau und Umwelt (Mittwoch, 13. März 2024, zwischen 14 und 15 Uhr): 055 646 64 00

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