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Lehren aus der Pandemie ziehen

Der Ausbruch der Infektionskrankheit Covid-19 wirkte sich weltweit auf das gesellschaftliche Leben aus • Foto: iStock

Regierungsratssitzung 12. März 2024 • Der Bundesrat will das Epidemiengesetz anpassen. Dabei sollen Lehren aus der Coronavirus-Pandemie gezogen werden. Der Kanton Glarus stimmt der Revisionsvorlage im Grundsatz zu, macht Verbesserungsvorschläge und stellt Anträge.

Für den Glarner Regierungsrat steht die Notwendigkeit eines Epidemiengesetzes (EpG) ausser Frage. Ohne diese gesetzliche Grundlage wären Bund und Kantone bei der Bewältigung der grössten gesundheitlichen Krise des bisherigen 21. Jahrhunderts, der Coronavirus-Pandemie, vor noch grösseren Herausforderungen gestanden. Unbestritten ist für den Regierungsrat jedoch auch der Handlungsbedarf für Anpassungen und damit die Notwendigkeit einer Revision.

Im revidierten EpG ist unverändert vorgesehen, dass grundsätzlich die Kantone für den Vollzug von Massnahmen zuständig sind. Der Bund soll aber zusätzliche Kompetenzen bei der Überwachung von Epidemien und epidemiologischen Abklärungen erhalten. Auch bei den landesweiten Massnahmen wie Prävention und Impfung soll der Bund mehr zu sagen haben. Ausserdem sollen bestimmte Massnahmen bezüglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikate und Schutzkonzepte präzisiert werden. Auch will der Bundesrat Systeme und Methoden zur Überwachung einer Epidemie stärken, vernetzen und digitalisieren. In seiner ausführlichen Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung äussert sich der Glarner Regierungsrat zu den vorgeschlagenen Änderungen im Gesetzesentwurf. Unter anderem schlägt er Anpassungen bei den folgenden Themen vor.

Zuständigkeit

Der Kanton Glarus erwartet, dass der Bundesrat die Rolle einer strategischen Gesamtführung in einer künftigen Krisensituation noch deutlicher wahrnimmt. Voraussetzung dafür ist, dass auch in der normalen Lage eine enge Zusammenarbeit im Bereich der übertragbaren Krankheiten gepflegt wird. Wenn aufgrund einer Krisensituation eine besondere Lage ausgerufen wird, ist anzunehmen, dass das gesamte Land davon betroffen ist. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass der Bund die Information der Bevölkerung und die Krisenkommunikation koordiniert.

Lage

Die Erfahrungen aus der Coronavirus-Pandemie zeigen, dass die besondere Lage oder die ausserordentliche Lage nachvollziehbar beschlossen werden konnten, dass aber die Aufhebung umstritten war. Der Glarner Regierungsrat schlägt deshalb vor, die Aufhebung der besonderen Lage explizit im Gesetzestext festzuhalten.

Impfen

Wegen Bedenken der Datensicherheit mussten die elektronischen Impfausweise der Stiftung meineimpfungen.ch im Frühjahr 2021 vom Netz genommen werden. Der Kanton Glarus schlägt vor, im revidierten Epidemiengesetz nun die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit ein System festgeschrieben werden kann, das eine Überprüfung des Impfstatus (Impf-Check) für die Bevölkerung ermöglicht. Begrüsst wird auch, dass der Bund zusätzlich zu den Kantonen den Anteil der geimpften Personen erheben kann. Mit diesem Instrument lässt sich die Wirkung von Impfkampagnen rascher messen.

Contact Tracing

Die Kantone haben während der Coronavirus-Pandemie mit unterschiedlichen Systemen und Methoden gearbeitet. Ein national einheitliches Contact-Tracing-System wird begrüsst.

Kosten

Mehrkosten in der Gesundheitsversorgung, die in den Spitälern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen während einer besonderen oder ausserordentlichen Lage anfallen, sollen in einer künftigen Epidemie durch alle Kostenträger übernommen werden.

App

Die Swiss Covid App wurde während der Coronavirus-Pandemie entwickelt und eingesetzt. Sie hat die Erwartungen bezüglich Rückverfolgung von Kontakten nicht zur vollen Zufriedenheit erfüllt. Trotzdem konnte die App einen gewissen Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung verhindern. Der Kanton Glarus begrüsst die Weiterentwicklung, erachtet es aber als nicht notwendig, diesen Bereich im Epidemiengesetz festzuschreiben.

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