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Hochwasser- und Naturschutz am Escherkanal: Regierungsrat beantwortet Interpellation

Regierungsratssitzung 12. März 2024 • Der Regierungsrat beantwortet eine Interpellation zu den geplanten Massnahmen am Escherkanal.

Landrat Peter Rothlin und Mitunterzeichnende erkundigen sich in einer Interpellation über die geplanten Projekte Chli Gäsitschachen und Kundertriet am Escherkanal. Die Flussaufweitung Chli Gäsitschachen stellt der Regierungsrat unter den kantonalen Naturschutz. Im Kundertriet bei Mollis ist eine Aufweitung des Escherkanals geplant.

Der Regierungsrat legt in seiner Antwort dar, dass das Linthwerk neben seiner Schutzfunktion zum wichtigen Lebensraum für die Natur geworden sei. Sowohl der Schutz vor Naturgefahren als auch die Renaturierung von Gewässern stellen übergeordnete öffentliche Interessen dar. Eingriffe in das Gewässer müssen derart gestaltet werden, dass der natürliche Gewässerverlauf möglichst beibehalten oder wiederhergestellt wird. Nach heutigen Standards gelten deshalb Aufweitungen als ideale Massnahmen für die Renaturierung und stehen im Einklang mit dem Hochwasserschutz. Die geltende Gesetzgebung zum Gewässerschutz regelt die Erhaltung naturnaher Fliessgewässerstrecken und setzt auf Revitalisierungen zur Wiederherstellung von Lebensräumen. Diese Massnahmen tragen zur Verbesserung des Gewässers, zum Schutz vor Hochwasser, zur Regulierung des Grundwasserstands und zur Naherholung bei. 

Die Interpellation im Wortlaut sowie die detaillierte Beantwortung des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates abrufbar.

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