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Interpellation über den Leistungsauftrag des Zivilschutzes beantwortet

Regierungsratssitzung 5. März 2024 • Der Regierungsrat beantwortet eine Interpellation zur Organisation und Einsatzfähigkeit des Zivilschutzes im Kanton. Er verweist dabei auf die Gesetzgebung von Bund und Kanton.

Im Dezember 2023 reichten Landrat Cyrill Schwitter und Mitunterzeichnende eine Interpellation zum Leistungsauftrag des Zivilschutzes Glarus (ZSGL) ein. Ihre Fragen beziehen sich auf die Gewährleistung der Auftragserfüllung, den Umfang der Aufträge, die einzusetzenden Mittel, die Ausbildung und die Nachfolgeplanung innerhalb des ZSGL.

In seiner Stellungnahme weist der Regierungsrat auf das Bundesgesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz (BZG) hin. Gemäss diesem übernimmt der Zivilschutz bei Grossereignissen, Katastrophen und bewaffneten Konflikten verschiedene Aufgaben wie Schutz und Rettung der Bevölkerung, Betreuung schutzsuchender Personen und Unterstützung der Führungsorgane. Das kantonale Gesetz über den Zivilschutz regelt die dem Zivilschutz übertragenen Aufgaben, die Organisation und die Leitung. 

Die Interpellation im Wortlaut sowie die detaillierte Beantwortung des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates abrufbar.

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