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Neue Regelung zur Krankenversicherung für inhaftierte Personen

Regierungsratssitzung 27. Februar 2024 • Der Regierungsrat begrüsst die geplante Gesetzesänderung, welche die Krankenversicherung von inhaftierten Personen neu regelt. Er schlägt jedoch Änderungen vor, die inhaftierte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz betreffen.

Jede dritte in der Schweiz inhaftierte Person, also rund 2000 Personen (Stand 2021), ist nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichert, da sie keinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung sollen solche Personen künftig krankenversichert werden. Dies löst unterschiedliche kantonale Regelungen ab und gewährleistet einen einheitlichen Zugang zu medizinischen Leistungen.

In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der Regierungsrat die geplante Änderung, da so eine rechtskonforme Gesundheitsversorgung sichergestellt wird und die anfallenden Gesundheitskosten für die Kantone besser berechenbar werden. Die Gesetzesvorlage sieht vor, auch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz für die Zeit der Inhaftierung speziell zu versichern. Der Regierungsrat ist gegen einen zwingenden Versicherungswechsel bei dieser Gruppe. Er schlägt vor, den Kantonen die Entscheidung zu überlassen, ob sie die Personen in ihrer alten Versicherung belassen oder neu versichern möchten.

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