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Integration der ukrainischen Flüchtlinge: Regierungsrat schliesst Vereinbarung mit dem Bund ab

Regierungsratssitzung 27. Februar 2024 • Der Regierungsrat schliesst mit dem Bund eine Zusatzvereinbarung ab, um die Integration von Flüchtlingen aus der Ukraine zu fördern.

Für Schutzsuchende aus der Ukraine hat der Bundesrat den Schutzstatus S bis mindestens 4. März 2025 verlängert. Der Status S ohne Aufenthaltsbewilligung ist darauf ausgerichtet, dass die betroffenen Personen in ihr Heimatland zurückkehren. Deshalb kann der Bund keine Integrationspauschale für Schutzsuchende aus der Ukraine mit diesem Status auszahlen. Damit sie am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen und ihre Rückkehrfähigkeit erhalten können, sollen sie von den kantonalen Integrationsprogrammen profitieren können. Der Bundesrat hat beschlossen, den Kantonen dafür einen Beitrag auszurichten – pro Monat und Person 250 Franken. Der Beitrag erfolgt aus rechtlichen Gründen im Rahmen des Programms «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus S» (Programme S), das sich weitgehend an das bestehende kantonale Integrationsprogramm anlehnt. Zwischen dem Bund und dem Kanton Glarus ist eine neue Zusatzvereinbarung nötig, die der Regierungsrat nun genehmigt hat.

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