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Regierungsrat gegen die Senkung der Wertfreigrenze

Regierungsratssitzung 27. Februar 2024 • Wer im Ausland Waren für den privaten Gebrauch kauft, darf diese bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken pro Person steuerbefreit in die Schweiz einführen. Der Bund schlägt vor, die Wertfreigrenze auf 150 Franken zu halbieren. Der Kanton Glarus ist dagegen.

Die geplante Senkung der Wertfreigrenze im Reiseverkehr steht im Zusammenhang mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen. Sie alle haben das Ziel, dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken. Für die Umsetzung ist eine Anpassung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen notwendig. Der Regierungsrat des Kantons Glarus lehnt die geplante Senkung der Wertfreigrenze in seiner Vernehmlassungsantwort ab. Die Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen soll bis 300 Franken steuerbefreit bleiben. Mit der Änderung der Freigrenze drohen aufwendige Kontrollen an der Grenze, was zu einer höheren administrativen Belastung der Bürgerinnen und Bürger führt. 

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