Direkt zum Inhalt springen

Vorschläge für Sonntagsarbeit in städtischen Tourismusquartieren nicht praktikabel

In städtischen Tourismusquartieren wie hier in Luzern soll die Sonntagsarbeit in Geschäften mit einem bestimmten Warenangebot bewilligungsfrei werden • Foto: Keystone-SDA

Regierungsratssitzung 20. Februar 2024 • Der Bundesrat hat eine Revisionsvorlage in die Vernehmlassung gegeben, die darauf abzielt, die Sonntagsarbeit in gewissen Verkaufsgeschäften für Touristen in grossen Städten bewilligungsfrei zu machen. Der Glarner Regierungsrat beurteilt die enthaltenen Sonderregelungen als schwierig umsetzbar und nicht den Bedürfnissen entsprechend.

Schweiz Tourismus, die Städtepartner sowie die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren wandten sich 2022 an den Bundesrat, um den Begriff der Fremdenverkehrsgebiete neu zu definieren. Ziel dieses Vorstosses war, die touristische Attraktivität in städtischen Tourismusgebieten zu steigern. Der Kern des Anliegens, wonach in städtischen Tourismusquartieren die Verkaufsgeschäfte auch an Sonntagen bewilligungsfrei Mitarbeitende beschäftigen dürfen, ist für den Glarner Regierungsrat nachvollziehbar und zeitgemäss. 

Schwierig umsetzbar und zu kompliziert

Der Glarner Regierungsrat vermerkt in seiner Vernehmlassungsantwort, dass er eine flächendeckende Öffnung der Verkaufsgeschäfte grundsätzlich nicht unterstützt. Vom Grundprinzip des Sonntagsarbeitsverbots und somit dem Arbeitnehmerschutz möchte er nicht abrücken. Weiter kritisiert er insbesondere die vorgeschlagene Beschränkung des Sortiments auf Luxus- und Souvenirartikel sowie den Mindestumsatzanteil von 50 Prozent aus dem Verkauf an internationale Kundschaft. Diese Regelungen seien unattraktiv für Touristen, wettbewerbsverzerrend und für die Vollzugsbehörden nicht praktikabel. Der Regierungsrat beantragt daher, den vorliegenden Verordnungstext zu überarbeiten und den Vernehmlassungsadressaten nochmals zur Stellungnahme zuzustellen. Der Kanton Glarus selbst ist davon nicht betroffen, denn der Verordnungsentwurf sieht vor, dass als städtische Tourismusquartiere nur Quartiere in Städten mit mehr als 60'000 Einwohnern und Einwohnerinnen gelten sollen, in denen der Anteil ausländischer Hotellogiernächte mindestens 50 Prozent beträgt. 

 

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang