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Memorialsantrag «Nachhaltigen und gemeinnützigen Wohnungsbau fördern» soll als zulässig erklärt werden

Regierungsratssitzung 13. Februar 2024 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Memorialsantrag der Grünliberalen Partei zur Wohnbauförderung als zulässig zu erklären.

Der von Landrat Franz Landolt und Mitunterzeichnenden im Namen der Grünliberalen Partei des Kantons Glarus eingereichte Memorialsantrag will den gemeinnützigen Wohnungsbau im Kanton Glarus fördern. Der Memorialsantrag in der Form einer allgemeinen Anregung will den Regierungs- und den Landrat beauftragen, der Landsgemeinde ein Wohnbauförderungsgesetz vorzulegen.

Die Stellungnahme des Regierungsrates beschränkt sich auf die rechtliche Zulässigkeit. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass der eingereichte Memorialsantrag den Anforderungen entspricht. Er beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag für rechtlich zulässig zu erklären. Der Beschluss, ob ein rechtlich zulässiger Memorialsantrag erheblich erklärt wird, obliegt ausschliesslich dem Landrat.

Der Memorialsantrag und der Antrag an den Landrat sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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