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Schifffahrt: Theorieprüfungen wieder im Kanton Glarus

Regierungsratssitzung 12. Dezember 2023 • Ab dem 1. Januar 2024 werden Theorieprüfungen für Schiffshalter wieder im Kanton Glarus angeboten. Der Kanton Glarus klärt mit einer Verordnungsänderung die Zuständigkeiten für den Erwerb eines Schiffsführerausweises.

Die Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr und in der Schifffahrt wird geändert. Damit wird die Zuständigkeit für den Erwerb eines Schiffsführerausweises geklärt. Das Anmeldeverfahren und die Theorieprüfungen für die zukünftigen Schiffshalterinnen und Schiffshalter werden wieder im Kanton Glarus angeboten. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Der Kanton Glarus hatte den Bereich der Schiffsführerprüfungen 2016 aufgrund der geringen Nachfrage an den Kanton St. Gallen ausgelagert. Es zeigte sich, dass der administrative Vollzug zu Doppelspurigkeiten führen konnte. Neu werden praktische Schiffsführerprüfungen weiterhin vom Kanton St. Gallen durchgeführt, während Anmelde- und Theorieprüfungen wieder im Wohnkanton stattfinden. 

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