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Steuerrecht: Verordnung soll angepasst werden

Regierungsratssitzung 24. Oktober 2023 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, eine Änderung der Verordnung zum Steuergesetz zu genehmigen. Damit soll das System der elektronischen Steuererklärung abgebildet werden.

Die Landsgemeinde 2021 schuf die gesetzlichen Grundlagen für die elektronische Einreichung der Steuererklärung. Per 1. Januar 2022 wurden sie in Kraft gesetzt (s. Medienmitteilung). Seither werden Steuerpflichtige durch eine Mitteilung mit ihren Zugangsdaten aufgefordert, die Steuererklärung einzureichen. In Papierform wird die Steuererklärung nur noch auf Antrag verschickt. Die Verordnung zum Steuergesetz muss nun noch an das neue System angepasst werden. Gleichzeitig erfolgen einige redaktionelle Anpassungen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Verordnungsänderung zu zuzustimmen. 

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