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Ausländerausweise im Kanton Glarus: Vieles wird einfacher

Kantons- und Gemeindeverwaltungen • Die Einwohnerämter der Glarner Gemeinden und die Abteilung Migration des Kantons Glarus setzen die geplanten Vereinfachungen im Hinblick auf das Bewilligungswesen für Ausländerinnen und Ausländer um.

Ab Montag, 9. Oktober 2023, müssen ausländische Kunden den Weg zum Einwohneramt in der Regel nur noch einmal auf sich nehmen. Die Bewilligungsgebühren werden direkt bei der Einreichung des Gesuches erhoben. Der mutierte Ausländerausweis wird nach Abschluss des Verfahrens eingeschrieben nach Hause geschickt. Die Abholung des Ausweises auf der Gemeinde entfällt dadurch. Für die Kunden ändert sich somit hauptsächlich der Wegfall eines zweiten Behördengangs sowie der Bezahlprozess von der Bezahlung im Nachhinein zu einem Vorinkasso.

Müssen die biometrischen Daten neu erfasst werden (Gültigkeitsdauer aktuell fünf Jahre), so erfolgt dies im Biometrieerfassungszentrum in Glarus. Die Gebühren für diesen Prozess (max. 20 Fr. pro Person) werden vor Ort eingezogen.

Diese Vereinfachungen werden durch die fortschreitende Digitalisierung in den Verwaltungen der öffentlichen Hand sowie durch die bessere Vernetzung der einzelnen Amtsstellen ermöglicht. Eigens dafür eingerichtete Schnittstellen erleichtern die Übermittlung von Anträgen. Mutationen können aufgrund von automatisch generierten Meldungen übernommen werden. Die mitwirkenden Behörden sind überzeugt, dass sich der Service Public mit diesen Neuerungen noch bürgernäher erfüllen lässt.

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