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Memorialsantrag «Für eine faire Abgeltung der Tierhalter» soll als zulässig erklärt werden

Regierungsratssitzung 3. Oktober 2023 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, einen Memorialsantrag der Bauerngruppe Glarus Süd für zulässig zu erklären und über die Erheblichkeit zu befinden.

Am 8. Juni 2023 reichten Thomas Elmer, Elm, und Jakob Hefti, Luchsingen, im Namen der Bauerngruppe Glarus Süd den Memorialsantrag «Für eine faire Abgeltung der Tierhalter» [pdf, 1.4 MB] ein.

Der Memorialsantrag in der Form einer allgemeinen Anregung will den Regierungs- und den Landrat beauftragen, der Landsgemeinde eine Anpassung des kantonalen Jagdgesetzes zu unterbreiten. Durch Grossraubtiere wie dem Wolf am Grossvieh verursachte Schäden sollen auch ohne Nachweis eines technischen Herdenschutzes entschädigt werden. Wildschäden sollen zudem auch dann entschädigt werden, wenn sie nur mittelbar durch Grossraubtiere verursacht worden sind. Die Beweislast soll diesbezüglich beim Kanton liegen. Schliesslich soll künftig eine paritätische Kommission die Fälle prüfen. Diese soll auch über den Entschädigungsanspruch entscheiden.

Die Stellungnahme des Regierungsrates beschränkt sich auf die rechtliche Zulässigkeit. Der Regierungsrat kommt zum Ergebnis, dass der eingereichte Memorialsantrag die Anforderungen erfüllt. Er beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag für rechtlich zulässig zu erklären. Der Beschluss, ob ein rechtlich zulässiger Memorialsantrag erheblich erklärt wird, obliegt ausschliesslich dem Landrat.

Was ist ein Memorialsantrag?

In einem Erklärfilm wird anhand der fiktiven Geschichte von Fridolin erklärt, was ein Memorialsantrag ist und wie er funktioniert.

 

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