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Beschaffungswesen: Beitritt von Glarus zu interkantonaler Vereinbarung rückt näher

Regierungsratssitzung 12. September 2023 • Die Kantone harmonisieren die Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen. Die Landsgemeinde 2023 hatte die Weichen gestellt, nun genehmigt der Regierungsrat die entsprechende Verordnung.

Die Kantone verabschiedeten im November 2019 die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019). Diese führt zu einer weitgehenden Vereinheitlichung der Vorschriften im kantonalen Beschaffungsrecht. Die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen soll besser berücksichtigt und die Qualität gegenüber dem Preiswettbewerb gestärkt werden. Die Landsgemeinde 2023 beschloss den Beitritt des Kantons Glarus zur IVöB 2019.  

Mit dem neuen Beschaffungsrecht entsteht eine grössere Flexibilität. Der Einsatz moderner Informationstechnologien wird gefördert. Bei den freihändigen Verfahren steigt der Schwellenwert für Lieferungen von 100'000 auf 150'000 Franken. Diese Neuerung räumt den öffentlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern einen grösseren Spielraum für die Vergabe von kleinen Lieferaufträgen ein.

Der Regierungsrat genehmigt die Verordnung zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Diese regelt u. a. die Zuständigkeit, die Meldestelle für Missstände, die Entschädigung der Anbieter sowie die Öffnung und Bereinigung der Angebote. Die Inkraftsetzung beschliesst der Regierungsrat nach Durchführung der verwaltungsinternen Schulungen zusammen mit dem Beitritt zur IVöB.

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