Direkt zum Inhalt springen

Polizei zuständig bei Anti-Terror-Gesetz

Gegen Gefährder kann die Kantonspolizei auch ausserhalb des Strafrechts präventiv vorgehen • Symbolbild: iStock

Regierungsratssitzung 3. Mai 2022 • Das Schweizer Stimmvolk hat am 13. Juni 2021 dem Anliegen zugestimmt, wonach die Schweiz ausserhalb des Strafrechts präventiv gegen Gefährder und Gefährderinnen vorgehen kann. Der Regierungsrat bezeichnet die Kantonspolizei als die für den Kanton Glarus zuständige Behörde und passt die Polizeiverordnung entsprechend an.

Am 13. Juni 2021 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) angenommen. Die neuen Massnahmen zielen darauf ab, radikalisierte und als gefährlich beurteilte Personen an einer Reise in Konfliktgebiete zu hindern (Dokumentensperre, Meldepflicht), ihren Bewegungsradius einzuschränken (Ein- und Ausgrenzungen) und ihnen den Kontakt zum kriminellen Rekrutierungsumfeld zu unterbinden (Kontaktverbot).

Diese präventivpolizeilichen Massnahmen können von den Kantonen beim Bundesamt für Polizei Fedpol beantragt werden. Das Fedpol verfügt die Massnahmen, der Vollzug obliegt dem antragstellenden Kanton. Dieser hat die für den Vollzug zuständigen Behördenstellen zu definieren. Der Regierungsrat bezeichnet die Kantonspolizei als zuständige Behörde. Die Polizeiverordnung wird entsprechend angepasst und tritt per 1. Juni 2022 in Kraft.   

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang