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Gleichstellungskommission wird vorerst weitergeführt

Regierungsratssitzung 3. Mai 2022 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Gleichstellungskommission weiterzuführen und die Verordnung zum kantonalen Gleichstellungsgesetz so anzupassen, dass ihre Tätigkeit bis zum Ende des Amtsjahres 2023/2024 befristet weitergeführt werden kann.

Auch wenn die neue Fachstelle Gesellschaft künftig für Fragen der Gleichstellung zuständig ist, hält der Regierungsrat die Auflösung der bestehenden Gleichstellungskommission zum jetzigen Zeitpunkt für nicht angezeigt. Vielmehr sollen in einer zweijährigen Übergangsphase die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit zwischen der Gleichstellungskommission und der neuen Fachstelle festgelegt und das Zusammenwirken geprüft werden.   

Die erweiterte Gleichstellungskommission des Kantons Glarus hatte im Auftrag des Regierungsrates einen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter im Kanton Glarus erarbeitet. Der Regierungsrat priorisierte in der Folge verschiedene Massnahmen und sah unter anderem vor, das Thema Gleichstellung in das Departement Bildung und Kultur (DBK) zu integrieren. Am 29. März 2022 beschloss der Regierungsrat, die beiden beim DBK angesiedelten Fachstellen Familien und Integration zu einer neuen Fachstelle Gesellschaft zusammenzuführen (Medienmitteilung). Gleichzeitig wies er der neuen Fachstelle Gesellschaft den Bereich «Fragen der Gleichstellung» als Aufgabe zu.

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