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Brummbach-Wasserkraftwerk: Frist für Baugesuch wird verlängert

Regierungsratssitzung 3. Mai 2022 • Die Frist für die Einreichung des Baugesuchs Kraftwerk Brummbach wird verlängert.

Der Regierungsrat verlängert die Frist zur Einreichung eines Baugesuches zur Ausnützung der Wasserkraft des Brummbachs bis Ende 2024. Um «Konzessionen auf Vorrat» zu verhindern, werden Konzessionserteilungen mit Fristen versehen. Bei der Ausnützung der Wasserkraft des Braunwalder Brummbachs wurde die Frist bis zur Einreichung des Baugesuches auf Dezember 2022 festgelegt. Weil die Verhandlungen über Wasserrechte und Durchleitungsrechte für die Druckleitungen mehr Zeit in Anspruch nehmen, ersuchte die Konzessionärin um eine Fristverlängerung bis Ende 2024.

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