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Tabaksteuer: Regierungsrat für zusätzliche Präventionsabgabe auf E-Zigaretten

E-Zigaretten sollen mit einer Präventionsabgabe besteuert werden • Foto: Wikimedia

Regierungsratssitzung 22. März 2022 • Im Rahmen einer Vernehmlassung zur geplanten Änderung des Tabaksteuergesetzes spricht sich der Regierungsrat für eine Präventionsabgabe auf neue Nikotinprodukte wie E-Zigaretten aus.

Der Bund plant eine Änderung des Tabaksteuergesetzes, mit der auch Flüssigkeiten, welche in E-Zigaretten konsumiert werden, besteuert werden. Der Regierungsrat unterstützt dies in seiner Vernehmlassungsantwort. Die Höhe der Besteuerung von E-Zigaretten soll so ausgelegt sein, dass der Anreiz für den Einstieg und den Konsum insbesondere für Jugendliche gesenkt wird. Die Besteuerung soll zudem einfach angepasst werden können.

Präventionsfinanzierung

Darüber hinaus regt der Regierungsrat auch für E-Zigaretten eine Präventionsabgabe an (wie beim Alkoholzehntel, beim Glücksspielpräventionsfonds oder beim Tabakpräventionsfonds). Gemäss einer Studie der Universität Neuenburg von 2010 bringt jeder in die Tabakprävention investierte Franken einen Nettonutzen von 41 Franken. 

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