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Regierungsrat will Corona-Massnahmen in einem Schritt aufheben

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Regierungsratssitzung 8. Februar 2022 • In seiner Antwort zur Konsultation des Bundes bei den Kantonen spricht sich der Regierungsrat für eine Aufhebung aller Massnahmen der Covid-19-Verordnung in einem Schritt aus.

Der Bundesrat fragt die Kantone in einer Vernehmlassung zur Aufhebung der Corona-Massnahmen an, ob alle Massnahmen gleichzeitig oder schrittweise aufgehoben werden sollen. Der Regierungsrat des Kantons Glarus spricht sich für eine Aufhebung in einem einzigen Schritt aus. Von einer schrittweisen Aufhebung der Massnahmen rät die Glarner Regierung ab, weil das für die Bevölkerung zu kompliziert und wenig nachvollziehbar sei.

Anpassungen oder Aufhebung der Massnahmen 

Generelle Aufhebung der Maskentragpflicht: Kantonal soll eine vorläufige Beibehaltung der Maskentragpflicht lediglich in Gesundheitseinrichtungen geprüft werden.

Grenzsanitarische Massnahmen: Bei der Einreise in die Schweiz sollen die 3G-Regel und die Kontaktdatenerhebung aufgehoben werden. Beim Auftreten einer besorgniserregenden neuen Virusvariante soll der Bund aber rasch reagieren und grenzsanitarische Massnahmen wieder vorsehen.

Aufhebung der Zertifikatspflicht: Weil die Zertifikate auf nationaler Ebene keine Bedeutung mehr haben, sollen sie auf nationaler Ebene nicht mehr ausgestellt werden.

Beschränkte repetitive Testungen: Repetitive Tests sollen einzig im Gesundheitswesen weiterhin durch den Bund finanziert werden. In allen anderen Bereichen ist dies nach Ansicht der Glarner Regierung nicht mehr nötig. In den Schulen sollen die repetitiven Testungen beendet und nur noch bis Ende März 2022 vom Bund finanziert werden.

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