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Förderbeitrag für Kulturschaffende: Bewerbungsfrist endet in rund drei Wochen

Gefördert im Bereich Bildende Kunst: Sarah Burger in Zusammenarbeit mit Nikolay Pachev 2025: Landscapes, Cells • Foto: Sarah Burger

Departement Bildung und Kultur • Glarner Kulturschaffende können sich noch bis am 31. Oktober 2026 für den Förderbeitrag 2027 bewerben. Mit einem Beitrag von maximal 25'000 Franken unterstützt der Kanton Glarus Künstlerinnen und Künstler bei der Umsetzung eines Projekts oder ihrer kreativen Weiterentwicklung.

Glarner Kulturschaffende aller Sparten sind eingeladen, ihr Dossier bis am 31. Oktober für den Förderbeitrag 2027 einzureichen. Dieser soll den Erwerbsdruck vorübergehend reduzieren und Freiraum für neue Werke sowie die Vertiefung schöpferischer Fähigkeiten schaffen. Unterstützt werden Kulturschaffende, deren bisherige Arbeit besondere Begabung und überzeugende Qualität zeigt.

Voraussetzungen und Bewerbung

Bewerben können sich Kulturschaffende mit einem engen Bezug zum Kanton Glarus, etwa durch das Glarner Bürgerrecht, einen gesetzlichen Wohnsitz im Kanton seit mindestens fünf Jahren oder einen früheren mehrjährigen Aufenthalt. Vorausgesetzt werden professionelle Leistungen in wissenschaftlicher Forschung, bildender und angewandter Kunst, Literatur, Musik, darstellenden Künsten, Film, Foto oder Video. Pro Jahr wird im Wettbewerb ein Förderbeitrag vergeben.

Das Bewerbungsdossier umfasst:

  • Personalien und Angaben zum Kantonsbürgerrecht beziehungsweise zur Dauer des Wohnsitzes im Kanton
  • Angaben zur Ausbildung und eine knappe Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens sowie allfälliger Werkbeiträge und Preise
  • Beschrieb und Budget des geplanten Projekts

Die Unterlagen sind bis am 31. Oktober 2026 an das Departement Bildung und Kultur, Fachstelle Kulturförderung, Gerichtshausstrasse 25, 8750 Glarus, oder per E-Mail an kultur@gl.ch einzureichen.

Die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens begutachtet die Dossiers. Nach Abschluss des geförderten Projekts, spätestens nach einem Jahr, ist dem Kulturbeauftragten ein Schlussbericht vorzulegen.

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