Departement Bau und Umwelt • Mit der neuen Online-Plattform «eBauGL» können Baugesuche bei den Glarner Gemeinden ab sofort vollständig digital eingereicht und abgewickelt werden. Das System begleitet das gesamte Baugesuchsverfahren und bietet Gesuchstellenden jederzeit volle Transparenz.
Die Optimierung des Baugesuchsprozesses entspricht einem politischen Ziel im Kanton Glarus. Nach einer umfassenden Analyse wurde ein entsprechender Massnahmenkatalog erarbeitet und umgesetzt. Mit der Einführung der digitalen Plattform für Baugesuche («eBauGL») wird die Bearbeitung von Baugesuchen im Kanton Glarus effizienter und kundenfreundlicher. Die Plattform deckt den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe des Gesuchs bis zur Bauabnahme ab. Der Bearbeitungsstatus kann jederzeit online nachverfolgt werden. Die Plattform wird die Abwicklung und Kommunikation zwischen Bauherrschaften und Projektverfassenden mit den Behörden erleichtern.
Abwicklung wird erleichtert
Ein wesentlicher Vorteil der neuen Lösung ist die nahtlose Integration in das bestehende Bauverwaltungssystem der Glarner Gemeinden, das sich bei der Abwicklung von Bauverfahren seit vielen Jahren bewährt hat. Mit dem digitalen Prozess des Baugesuchverfahrens können heute bestehende Medienbrüche weitgehend eliminiert werden. Baugesuchsverfahren sind aber weiterhin auch analog möglich.
Der Zugriff auf die Plattform ist ab sofort über ebau.gl.ch möglich (Für die Nutzung von «eBauGL» ist eine einmalige Registrierung per E-Mail-Adresse über die AGOV-App erforderlich).
Und so funktionierts - zum eBauGL-Erklärvideo:
(Die automatisch generierten Untertitel sind sehr fehlerhaft. Wenn sie eingeblendet werden, kann man sie mit der Taste C ausblenden)
Rechtsgrundlage für elektronische Baugesuche geschaffen
Der Regierungsrat hat mit einer Änderung der Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz die Grundlage geschaffen, damit Baugesuche künftig elektronisch abgewickelt werden können. Die elektronische Einreichung wird in einem neuen Artikel der Raumentwicklungs- und Baugesetzgebungsvollzugsverordnung geregelt. Die übrigen Vorschriften gelten unverändert auch für das digitale Verfahren. Beschwerden richten sich weiterhin nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. Die Baubewilligungsbehörden können die Akten elektronisch übermitteln.
Medienkontakt (erreichbar am Mi. 30.9.2026 zwischen 9.30 und 11.30 Uhr)
Kantonsplanerin Fabienne Egloff: fabienne.egloff@gl.ch I 055 646 64 34