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Schutzstatus S: Regierungsrat schlägt Anpassung mit Übergangslösung vor

Kinder aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in der Schule Glarus im März 2023 • Foto: Lorenzo Conte

Regierungsratssitzung 11. August 2026 • Künftig sollen geflüchtete Personen mit Schutzstatus S auch nach Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung B weiterhin mit reduzierter Sozialhilfe unterstützt werden. Der Regierungsrat schickt eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes in die Vernehmlassung.

Im März 2027 werden die ersten Geflüchteten aus der Ukraine seit fünf Jahren in der Schweiz leben. Der für sie angewendete Schutzstatus S ermöglicht eine rasche, vorübergehende Aufnahme ohne formelles Asylverfahren. Nach fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige vom Kanton eine Aufenthaltsbewilligung B, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist. Über die Aufhebung oder Fortführung des Schutzstatus S entscheidet der Bund erst im Herbst 2026 definitiv. Parallel dazu reduziert er im Rahmen des Entlastungspakets 2027 seine finanzielle Beteiligung an den Sozialhilfekosten im Asylbereich. Die daraus entstehenden Mehrkosten müssen die Kantone finanzieren. Der Kanton Glarus kann die Einnahmenausfälle beim Bund vorerst über den bestehenden Asylfonds abfangen. Dieser konnte aufgrund des kostenbewussten Handelns der Asylbetreuung aus den erhaltenen Bundespauschalen geäufnet werden.

Gleichbehandlung mit vorläufig aufgenommenen Personen vorgesehen

Der Bund kündigte an, den Kantonen künftig die Kompetenz einzuräumen, die Höhe der Sozialhilfe für die Personengruppe mit Schutzstatus S mit Aufenthaltsbewilligung selbst festzulegen. Der Regierungsrat schlägt nun vor, dass diese Personen im gleichen Umfang unterstützt werden wie vorläufig aufgenommene Personen. Hierzu bedarf es einer Änderung des Sozialhilfegesetzes. Ohne Anpassung hätten die ersten Personen mit Schutzstatus ab März Anspruch auf Sozialhilfe in gleicher Höhe wie die einheimische Bevölkerung. Dies hätte erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Kanton. Aktuell besitzen im Kanton Glarus 343 Personen den Status S (davon 118 erwerbstätig/unabhängig). Im Jahr 2027 erreichen voraussichtlich 130 Personen die Fünf-Jahres-Grenze und erhalten damit eine an den Schutzstatus gekoppelte Aufenthaltsbewilligung B.

Regierungsrat schlägt Übergangslösung vor

Aufgrund der kurzfristigen Ankündigungen auf Bundesebene ist für die Periode vom Februar 2027 bis zum Landsgemeindebeschluss im Mai 2027 eine Übergangsregelung durch den Landrat angezeigt. Diese stützt sich auf die verfassungsmässige Dringlichkeitsklausel. Der Landrat entscheidet im Winter 2026/2027, damit das Gesetz per 1. Februar 2027 dringlich in Kraft treten kann. Im Mai 2027 wird die Vorlage der Landsgemeinde zur definitiven Genehmigung unterbreitet.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Departementes Volkswirtschaft und Inneres publiziert. Sie dauert bis zum 30. September 2026.

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