Schuldenbegrenzungsregel: Postulat soll abgeschrieben werden
Regierungsratssitzung 2. Juli 2026 • Der Regierungsrat sieht nach einer Überprüfung keinen Anlass, die Auslösung der Schuldenbremse für die Glarner Gemeinden anzupassen. Zwar weist der heutige Nettoverschuldungsquotient Schwächen auf. Er bleibt aus Sicht der Regierung jedoch die am besten geeignete Kennzahl.
Am 20. November 2024 reichten Landrat Samuel Zingg und Unterzeichnende das Postulat «Ist der Nettoverschuldungsquotient die passende Kennzahl für die ‘Aktivierung der Schuldenbremse’ und passt der Grenzwert von 200 %?» ein. Darin wurde gefordert, den Grenzwert von 200 Prozent für den Nettoverschuldungsquotienten sowie mögliche alternative Kennzahlen zur Aktivierung der Schuldenbremse zu prüfen. Im Februar 2025 hat der Landrat das Postulat überwiesen.
Alternativen haben auch Schwächen
Die daraufhin vorgenommenen Abklärungen bestätigen, dass die heutige Berechnung des Nettoverschuldungsquotienten bei Gemeinden mit umfangreichen Spezialfinanzierungen zu Verzerrungen führen und die Vergleichbarkeit erschweren kann. Gleichzeitig kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass diese Schwächen die grundsätzliche Eignung der schweizweit etablierten Kennzahl nicht infrage stellen. Auch geprüfte Alternativen würden neue Abgrenzungsprobleme schaffen und die Vergleichbarkeit beeinträchtigen. Auch der heutige Grenzwert von 200 Prozent erweist sich weiterhin als sachgerecht. Er steht für eine aussergewöhnlich hohe Verschuldung und erfüllt bewusst die Funktion einer finanzpolitischen Notbremse. Die geltende Regelung im Finanzhaushaltsgesetz soll deshalb unverändert beibehalten werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Die detaillierten Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.