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Vernehmlassung zum Lastenausgleich bei Familienzulagen

Unterstützung für Familien bei den Kosten für Kinder: Künftig wird im Kanton Glarus ein Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen eingeführt • Foto: iStock

Regierungsratssitzung 2. Juli 2026 • Der Regierungsrat schickt die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Familienzulagen in die Vernehmlassung. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um den vom Bundesrecht geforderten Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen.

Die Familienzulagen dienen dem teilweisen Ausgleich der finanziellen Belastung von Familien durch Kinder. Sie werden durch die zuständigen Familienausgleichskassen ausgerichtet. Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen werden die Kantone dazu verpflichtet, die Finanzierungslasten zwischen den Familienausgleichskassen innerhalb eines Kantons künftig gleichmässiger zu verteilen. Der Kanton Glarus kennt bisher keinen Lastenausgleich und muss deshalb sein Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen anpassen. Der Kanton muss das Ausgleichssystem, die Organisation sowie die Zuständigkeiten und Fristen regeln. Die organisatorischen Bestimmungen erlässt der Regierungsrat im Anschluss an die Landsgemeinde 2027 in der Verordnung.

Neu mit Betreuungszulage

Für Familien ändert sich dadurch nichts: Der Lastenausgleich führt weder zu höheren Familienzulagen noch zu neuen Leistungen. Der Lastenausgleich verteilt lediglich die Finanzierungslasten zwischen den Familienausgleichskassen. Ebenfalls berücksichtigt wird eine weitere Änderung des Bundesrechts. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung soll voraussichtlich ab 2029 zusätzlich eine Betreuungszulage eingeführt werden. Sie dient dazu, die Kosten der Eltern zu senken, wenn sie ihre Kinder familienergänzend betreuen lassen. Der Anspruch ist grundsätzlich an eine Erwerbstätigkeit gebunden. Die Kantone sind verpflichtet, diese Zulagen künftig auszurichten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. September 2026. Weitere Informationen sind auf der Seite des Departements Volkswirtschaft und Inneres aufgeschaltet.

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