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Regierungsrat beantragt Ablehnung einer Motion zur Lockerung des Energiegesetzes

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion «Wärmewende ohne Ideologie – technologieoffen, planbar und wirtschaftlich» der FDP-Fraktion abzulehnen. Die vorgeschlagenen Änderungen am Energiegesetz seien weder zielführend noch mit den Klimazielen von Bund und Kanton vereinbar.

Die FDP-Fraktion reichte am 31. Januar 2026 die Motion «Wärmewende ohne Ideologie – technologieoffen, planbar und wirtschaftlich» ein. Sie verlangt eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes. Künftig sollen Wärmeerzeuger in Wohnbauten nicht mehr vollständig fossilfrei betrieben werden müssen. Stattdessen schlägt die Fraktion einen schrittweisen Ausbau des fossilfreien Anteils von 30 Prozent im Jahr 2030 auf 100 Prozent bis 2050 vor. Damit soll der weitere Einsatz von Gas- und Ölheizungen möglich bleiben, sofern diese zumindest teilweise mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.

Der Regierungsrat spricht sich gegen die Motion aus. Er verweist darauf, dass die Landsgemeinde ein vergleichbares Anliegen bereits 2021 abgelehnt habe und das seit Anfang 2023 geltende Energiegesetz gut funktioniere. Dieses schreibt beim Ersatz von Heizungen in bestehenden Wohnbauten grundsätzlich den Einbau eines fossilfreien Wärmeerzeugers oder den Anschluss an ein entsprechendes Fernwärmenetz vor. Nach Ansicht des Regierungsrats würde die Umsetzung der Motion den Vollzug erschweren, den Klimazielen von Bund und Kanton widersprechen und den Kanton Glarus auf einen Sonderweg im Vergleich zu den übrigen Kantonen führen. 

Die Unterlagen zu dieser Motion sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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