Regierungsratssitzung 2. Juli 2026 • Der Regierungsrat hat eine Interpellation der SVP-Landratsfraktion zu den Kostenfolgen der Teilrevision des Bildungsgesetzes beantwortet. Er sieht weder bei der Anpassung des Vollpensums der Lehrpersonen noch bei den neuen Vorgaben zu den Klassengrössen erhebliche Mehrkosten.
Am 20. April 2026 reichte die SVP-Landratsfraktion im Zusammenhang mit der Teilrevision des Bildungsgesetzes die Interpellation «Kostenfolgen der Teilrevision Bildungsgesetz (Umsetzung per 1. August 2026)» ein. Sie fragt unter anderem, ob der Regierungsrat die tatsächlichen finanziellen und personellen Auswirkungen der Vorlage vollständig kannte und ob die Entscheidungsgrundlage angesichts der effektiven Kostenfolgen überprüft werden muss.
Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort, dass die Streichung von zwei Präsenzlektionen bei gleichbleibender Jahresarbeitszeit nicht zu einem Mehrbedarf an personellen Ressourcen führe. Auch bei der Anpassung der Vorgaben zu den Klassengrössen erkennt der Regierungsrat keine erheblichen Mehrkosten. Laut Bildungsstatistik wurden im Schuljahr 2025/2026 lediglich acht von insgesamt 250 Klassen mit mehr als 22 Schülerinnen und Schülern geführt. Klassen mit 23 oder 24 Schülerinnen und Schülern erhielten bereits heute in der Regel zusätzliche Stellenprozente.
Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.