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Kanton Glarus schickt Klimagesetz in die Vernehmlassung

Das Klimagesetz soll den Lebensraum im Kanton Glarus vor den Folgen des Klimawandels schützen • Foto: Darko Cetojevic

Regierungsratssitzung 23. Juni 2026 • Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat im Auftrag des Landrates eine neue Fassung für ein Klimagesetz zur Vernehmlassung verabschiedet. Damit sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um das Ziel von Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 zu erreichen und die Folgen des Klimawandels wirksam anzugehen.

Die Erarbeitung eines Klimagesetzes ist eine direkte Folge der Verankerung des Klimaschutzes in der Glarner Kantonsverfassung durch die Landsgemeinde 2022 sowie der Motion «Kantonale Gesetzgebung zum Klimaschutz» von Marius Grossenbacher (Grüne, Ennenda) und Unterzeichnenden. Ende 2025 unterbreitete der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage für ein kantonales Klimagesetz. Die Vorlage beschränkte den Geltungsbereich des Gesetzes auf die zentralen und dezentralen Verwaltungseinheiten von Kanton und Gemeinden.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Vorlage forderte der Landrat eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes und insbesondere des kantonalen Klimaplans auf den gesamten Kanton. Damit könnten künftig auch Private und Unternehmungen mit Massnahmen bedacht werden.

Aufgrund der Rückweisung hat der Regierungsrat seine ursprüngliche Fassung im Sinne der Stossrichtung des Landrats überarbeitet.

Förderung von Innovationen

Mit dem neuen Klimagesetz setzt der Kanton Glarus den in der Kantonsverfassung verankerten Klimaschutzauftrag um. Das Gesetz definiert die Klimaziele, die Zuständigkeiten, die Finanzierung und die Instrumente zur Zielerreichung. Kanton und Gemeinden werden verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu ergreifen. Sie haben dabei eine Vorbildfunktion. Die konkreten Massnahmen werden in einem kantonalen Klimaplan festgelegt, regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Besonderes Gewicht wird auf die Förderung von Innovationen, neuen Technologien und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts gelegt. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über die ordentlichen Budgets; zusätzlich können Gemeinden und Private finanziell unterstützt werden, sofern dies im Klimaplan vorgesehen und gesetzlich abgestützt ist. Der Klimaplan ist behördenverbindlich, d.h. er kann nicht unmittelbar in die Rechtsstellung Privater eingreifen. Sollen Private durch Klimaschutzmassnahmen verpflichtet werden, benötigt es dafür eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage, die noch zu schaffen wäre.

Die finanziellen und personellen Auswirkungen des Gesetzes lassen sich derzeit noch nicht abschliessend beziffern. Für Kanton und Gemeinden wird mit einem zusätzlichen Personalbedarf von insgesamt 50 bis 200 Stellenprozenten gerechnet.

Die Vernehmlassung beginnt am 29. Juni 2026 und dauert bis zum 21. September 2026. Informationen und die Möglichkeit sich einzubringen sind auf der Mitwirkungsplattform des Kantons Glarus aufgeschaltet.

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