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Staats- und Jugendanwaltschaft: Vernehmlassung zur Neuordnung des Wahlverfahrens

Regierungsratssitzung 16. Juni 2026 • Der Regierungsrat verabschiedet die Vernehmlassungsvorlage über die Änderung des Wahl- und Anstellungsverfahrens der Staats- und Jugendanwaltschaft . Künftig soll der Landrat nur noch die Erste Staatsanwältin oder den Ersten Staatsanwalt wählen, während die übrigen Staats- und Jugendanwältinnen und -anwälte vom Regierungsrat gewählt werden sollen.

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Neuordnung des Wahl- und Anstellungsverfahrens für die Staats- und Jugendanwaltschaft zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.  Die Vorlage sieht eine Anpassung der Wahlkompetenzen bei der Staats- und Jugendanwaltschaft vor. Sie beinhaltet eine Änderung der Kantonsverfassung, des Personalgesetzes sowie des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung. Der Regierungsrat setzt damit eine vom Landrat zur Kenntnis genommene Empfehlung der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission um.

Die landrätliche Geschäftsprüfungskommission überprüfte die Staats- und Jugendanwaltschaft im Rahmen einer Sonderprüfung. In ihrem Bericht empfahl sie aus verschiedenen Gründen eine Anpassung des Wahlverfahrens. Das geltende System sei schwerfällig und würde einen erhöhten administrativen Aufwand auslösen. Zudem wirke die Publizität des Wahlverfahrens abschreckend auf potenzielle Bewerber und Bewerberinnen. Zusammenfassend sei die landrätliche Wahl sämtlicher Staatsanwälte und Staatsanwältinnen nicht zweckmässig. 

Vereinfachtes Wahlverfahren

Neu soll der Landrat lediglich die Erste Staatsanwältin oder den Ersten Staatsanwalt auf Amtsdauer wählen. Die übrigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte sollen künftig durch den Regierungsrat gewählt werden. Die Zuständigkeit des Regierungsrates für die Ernennung ausserordentlicher Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bleibt unverändert. Mit der Anpassung sollen die Rekrutierung vereinfacht und die Funktionsfähigkeit der Staats- und Jugendanwaltschaft gestärkt werden. Die Vorlage beschränkt sich jedoch bewusst auf die notwendigen Anpassungen. Bestehende und bewährte Regelungen bleiben unverändert.

Üblicher Standard

Ein Blick auf die Regelungen in anderen Kantonen bestätigt diese Stossrichtung: Operativ tätige Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Jugendanwälte und Jugendanwältinnen werden in der Regel durch die Exekutive gewählt; parlamentarische Wahlmodelle bilden die Ausnahme. Die vorgeschlagene Lösung orientiert sich an diesem Standard und stärkt die fachliche Unabhängigkeit der Strafverfolgung bei klarer aufsichtsrechtlicher Einbindung auf Leitungsebene.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. August 2026.

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