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Petition zur Fuchsjagd beantwortet

Im Kanton Glarus sind keine negativen Auswirkungen der Fuchsbejagung bekannt • Foto: iStock

Regierungsratssitzung 9. Juni 2026 • Der Regierungsrat lehnt das Anliegen einer Petition ab, welche eine wissenschaftliche Überprüfung der Fuchsjagd verlangt.

Am 4. März 2026 reichte Pascal Wolf, Luzern, die Petition «Prüfung der wissenschaftlichen Evidenzlage zur Fuchsjagd» ein.  Diese fordert eine Berichterstattung des Regierungsrates zur wissenschaftlichen Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der Fuchsjagd im Kanton Glarus. Die Petition zielt darauf ab, die bestehende Praxis der Fuchsbejagung anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überprüfen und deren Fortführung grundsätzlich infrage zu stellen.

Der Regierungsrat lehnt die Forderung ab und verweist in seiner Antwort auf das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Dieses stuft den Fuchs als jagdbare Art ein und erlaubt den Kantonen die Bejagung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Kanton Glarus ausgeübte Fuchsjagd hält diese Vorgaben ein. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass der Fuchsbestand durch die Jagd beeinträchtigt oder das Nachhaltigkeitsprinzip verletzt wird. 

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