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Entschädigung für Hebammen-Bereitschaftsdienst: Regierungsrat lehnt Forderung ab

Die Arbeit der Hebammen ist wichtig, eine Wiedereinführung der kantonalen Unterstützung lehnt der Regierungsrat aber ab • Foto: iStock

Regierungsratssitzung 27. Mai 2026 • Der Regierungsrat des Kantons Glarus spricht sich gegen eine gesetzliche Entschädigung des Bereitschaftsdienstes von Hebammen aus. Eine entsprechende Motion soll abgelehnt werden.

Mit einer Motion fordern Landrätin Regula Keller und Mitunterzeichnende eine finanzielle Entschädigung für den Bereitschaftsdienst von Hebammen im Kanton Glarus. Die Entschädigung solle dabei 500 Franken bei einer Haus-, Beleg- oder Geburtshausgeburt, 250 Franken bei der Wochenbettbetreuung nach ambulanter Geburt und 150 Franken bei der Wochenbettbetreuung nach spitalambulanter Geburt betragen.

Der Regierungsrat würdigt die Arbeit der Hebammen ausdrücklich, lehnt eine Wiedereinführung der bis Ende 2024 geltenden kantonalen Unterstützung jedoch ab. Er begründet dies damit, dass die geburtshilfliche Grundversorgung durch das Kantonsspital Glarus ausreichend sichergestellt sei. Frauen könnten sich zwar freiwillig für eine Geburt ausserhalb des Spitals entscheiden, müssten die daraus entstehenden Mehrkosten jedoch grundsätzlich selbst tragen oder eine Zusatzversicherung abschliessen. Bei finanziell schwächeren Familien übernimmt der Kanton die Kosten. Aus Sicht des Regierungsrats ist damit eine selbstbestimmte Geburt gewährleistet. Eine generelle Finanzierung des Bereitschaftsdienstes unabhängig von der finanziellen Situation der Familien sei daher nicht notwendig. 

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion abzulehnen. Die Unterlagen dazu sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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