Regierungsrat beantwortet Interpellation zum Fahrverbot im Klöntal
Regierungsratssitzung 5. Mai 2026 • In einer Interpellation zweifelt Landrat Mathias Zopfi die Rechtmässigkeit der Ausnahmebestimmung für den abfliessenden Verkehr zum «Slow Sundays»-Fahrverbot im Klöntal an. In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass die beschlossene Ausnahmeregelung zweckmässig sei und kündigt bei Bedarf Anpassungen an.
Am 31. Januar 2026 reichte Mathias Zopfi aus Engi die Interpellation «Vollzugsverordnung Fahrverbot Klöntal: Fehlende Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht» ein. Darin stellt er die rechtliche Zulässigkeit der geltenden Verordnung infrage – insbesondere die pauschale Ausnahme für den abfliessenden Verkehr. Diese überschreite die Gestaltungskompetenz des kantonalen Rechts und entspreche nicht dem Volkswillen, auf dem die Gesetzesgrundlage beruhe.
Der Regierungsrat beurteilt die Ausnahmeregelung als zweckmässig. Das Ziel sei eine Verkehrsberuhigung im Klöntal, in dem das Gebiet an ausgewählten Sonntagen sicher und einfach mit dem Langsamverkehr erreichbar ist. Gleichzeitig würden Personen, die sich bereits motorisiert im Klöntal aufhalten, durch den Verzicht auf eine Ausnahmebestimmung zum Verkehrsfluss je nach individueller Situation zu stark eingeschränkt. Die Möglichkeit zur motorisierten Rückreise unterlaufe das Ziel der Vorlage nicht, weil nur mit Einzelfällen gerechnet werde. Mit dieser Lösung bewegt sich der Regierungsrat im Rahmen des Ermessensspielraums bei der Festlegung von begründeten Ausnahmen. Zudem verfolgt er das Ziel, unter realen Bedingungen Erfahrungen zu sammeln. Sollte sich zeigen, dass der abfliessende Verkehr die angestrebte Verkehrsberuhigung tatsächlich beeinträchtigt, stellt er eine Anpassung der Verordnung in Aussicht.
Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.