Wagenrunse Schwanden: Gefahrenkarte entschärft
Departement Bau und Umwelt • Die kantonale Abteilung Wald und Naturgefahren hat eine neue aktualisierte Gefahrenkarte für die Wagenrunse in Schwanden festgelegt. Die bisherige, ereignisbezogene Gefahrenkarte wird entschärft, da der erstellte Schutzdamm den Schutz vor Rutschungen, Murgängen und Hochwasser deutlich verbessert.
Die Teilrevision der Gefahrenkarte für die Wagenrunse in Schwanden erfolgte im Auftrag der kantonalen Abteilung Wald und Naturgefahren nach dem Bau des Schutzdamms, der sich am Fuss der Wagenrunse befindet. Die Teilrevision wurde von externen Naturgefahrenspezialisten in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Gemeinde Glarus Süd und der kantonalen Abteilung Wald und Naturgefahren erarbeitet. Der Perimeter umfasst das Gebiet der Rutschung aus der Wagenrunse vom August 2023 und berücksichtigt die Naturgefahren Wasser und Rutschung. Die teilrevidierte Gefahrenkarte zeigt, welche Infrastrukturen und Gebäude dank des erstellten Schutzdamms nun geschützt sind.
Schutzmassnahmen zeigen Wirkung
Die bisherige, ereignisbezogene Gefahrenkarte im Gebiet der Wagenrunse wurde nach dem Rutschereignis am 1. Dezember 2023 festgelegt. Unterdessen wurden Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen umgesetzt, insbesondere der Schutzdamm am Fuss der Wagenrunse. Die Teilrevision der Gefahrenkarte bestätigt die geringe Restgefährdung (gelb-schraffiertes Gefahrengebiet) für die Gebäude und die Infrastruktur im Quartier Plattenau sowie die nach wie vor erhebliche Gefährdung am Hang im Bereich der Wagenrunse. Dank der Schutzmassnahmen wurde die Gefahrensituation hinter dem Damm massgeblich reduziert.
Gefahrenkarte ist behördenverbindlich
Die Gefahrenkarte stellt ein behördenverbindliches Instrument dar, welches für planerische und raumwirksame Tätigkeiten von Kanton und Gemeinden berücksichtigt werden muss. Sie ist Grundlage für die kantonale und kommunale Raumplanung.

Medienkontakt:
Maurus Frei, Abteilung Wald und Naturgefahren: 055 646 64 53 l maurus.frei@gl.ch
Medienanfragen können per E-Mail eingereicht werden. Zeitfenster für mündliche Auskünfte: Donnerstag, 23. April 2026, 10 bis 12 Uhr