Denkmalpflege: Beitrag für «Neuhaus» in Mollis
Regierungsratssitzung 17. März 2026 • Der Regierungsrat bewilligt Denkmalpflegebeiträge für die Fenster als denkmalgerechte Nachbauten am Schutzobjekt «Neuhaus» in Mollis.
Beim Hauptbau der historischen Liegenschaft «Neuhaus» sollen die Fenster als denkmalgerechte Nachbauten ersetzt werden. Das Vorhaben ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Das Gebäude steht unter Schutz von Bund, Kanton und Gemeinde und ist zudem im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgeführt. Und es ist als Objekt des Kulturgüterschutzes mit regionaler Bedeutung verzeichnet.
Teilweise aus dem Mittelalter
Das «Neuhaus» wurde zwischen 1746 und 1748 als Steildachgiebelhaus erbaut und später erweitert. Der Kern des Gebäudes wird auf ein älteres Entstehungsdatum zurückgeführt, da er im Süden als verputzter Blockbau erscheint. Dieses Erscheinungsbild ist im Glarnerland als mittelalterlicher Bautypus bekannt. Das Ensemble besteht aus An- und Nebenbauten.