Regierungsrat verabschiedet Lohnverordnung zuhanden des Landrates
Regierungsratssitzung 3. März 2026 • Nach Auswertung der Vernehmlassung verabschiedet der Regierungsrat die überarbeitete Lohnverordnung zuhanden des Landrates. Die Zahl der Lohnbänder für Kantonsangestellte soll reduziert und die Entschädigung des Regierungsrates und der Gerichtspräsidien an den Landesindex der Konsumentenpreise gebunden werden.
Die geltende Lohnverordnung regelt die Entlöhnung der Behördenmitglieder sowie des Staats- und Lehrpersonals. Auf den 1. Januar 2027 ist eine periodische Überprüfung der Lohnbänder erforderlich. Die Analyse ergab einen umfassenderen Änderungsbedarf bei der Pflege des Lohnsystems, weshalb dem Landrat zusätzliche Änderungen unterbreitet werden. Im Wesentlichen soll mit einer Konzentration von 16 auf 12 Lohnbänder eine arbeitsmarkt- und leistungsgerechte Lohnentwicklung sichergestellt werden. Die massgebende Teuerung zwischen August 2022 und Januar 2026 betrug dabei zwei Prozent. Die Lohnbänder der Verwaltungsangestellten, die Lohnbänder der Lehrpersonen und die Entlöhnung der Behördenmitglieder sollen entsprechend angepasst werden.
Der Behördenlohn des Regierungsrates sowie die Entschädigung für die Gerichtspräsidien sollen künftig wie bei anderen Kantonen an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) geknüpft und jährlich der Teuerung angepasst werden. Von dieser Regel soll dann abgewichen werden, wenn der Landrat für Lohnanpassungen weniger Mittel gewährt, als zum Ausgleich der Teuerung notwendig wären.
Die Vernehmlassung zeigte ein überwiegend zustimmendes Bild zu den vorgeschlagenen Änderungen, wobei punktuelle Bedenken hinsichtlich Kostenfolgen, Berücksichtigung der Teuerung und Steuerungsmechanismen geäussert wurden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Verordnungsänderung zuzustimmen und sie auf den 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Die Landratsvorlage ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.