Regierungsratssitzung 10. Februar 2026 • Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von einem Memorialsantrag. Dieser bezweckt die Gründung einer oder mehrerer kantonaler Finanzierungsgesellschaften, um das ursprüngliche Finanzierungsmodell für touristische Kerninfrastruktur unverändert zu sichern.
Markus Rhyner, Glarus, stellt den Memorialsantrag «zur Änderung des Beschlusses der Landsgemeinde vom 6. Mai 2018 betreffend die Gewährung eines Rahmenkredits über 12,5 Millionen Franken für die Jahre 2018–2028 an die Mitfinanzierung von touristischen Kerninfrastrukturen». Im Antrag wird verlangt, dass der Kanton für die Mitfinanzierung von touristischer Kerninfrastruktur eine oder mehrere Finanzinfrastruktur-Gesellschaften zu gründen habe. Dabei müsse die kantonale Beteiligungsquote 64 Prozent des Aktienkapitals betragen. Der Memorialsantrag lehnt sich an die Landsgemeinde 2018 an, welche einen zeitlich befristeten Rahmenkredit von 12,5 Millionen Franken für die touristische Kerninfrastruktur gewährte. Begründet wird der Antrag damit, dass das zugrundeliegende Finanzierungskonzept nicht wie vom Regierungsrat vorgesehen geändert werden solle.
Der Regierungsrat wird dem Landrat innerhalb von drei Monaten seine Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit des Memorialsantrags unterbreiten. Der Landrat entscheidet im Anschluss über die rechtliche Zulässigkeit sowie die Erheblichkeit. Der Memorialsantrag ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.