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Beschlüsse des Landrates vom 4. Februar 2026

Landratssaal Glarus • Foto: Darko Cetojevic

Der Landrat:

  • unterbreitet der Landsgemeinde das Entlastungspaket 2025+ mit folgenden Massnahmen zur Zustimmung:
    - Änderung des Steuergesetzes (Aufhebung der Steuerrekurskommission).
    - Änderung des Steuergesetzes (Begrenzung des Fahrkostenabzugs bei der Steuerveranlagung auf 4000 Franken). In Abänderung der Vorlage des Regierungsrats beschliesst der Landrat einen Fahrkostenabzug von maximal 6000 Franken.
    - Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (Abschaffung der kantonalen Reisekostenentschädigung für Lehrlinge).
    - Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Fischerei (Einführung einer ökologischen Abgabe auf Wasserkraftwerke).
  • stimmt dem Entlastungspaket 2025+ mit folgenden Massnahmen in eigener Zuständigkeit zu (unter Vorbehalt des Landgemeindebeschlusses zum Entlastungspaket 2025+):
    - Änderung der Verordnung zum Steuergesetz (Aufhebung der Steuerrekurskommission).
    - Änderung der Verordnung über die Fischerei (Anpassung der Patenttaxen im Fischereiwesen). In Abänderung der Vorlage des Regierungsrats beschliesst der Landrat, die Taxen für Jugendpatente bei 80 Franken im Jahr zu belassen.
  • unterbreitet der Landsgemeinde die Änderung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht zur Zustimmung. In Abänderung der Vorlage des Regierungsrates beschliesst der Landrat einen abgestuften Pachtzinszuschlag je nach Qualität der Erschliessung eines Stafels. Er verdeutlicht, dass die Kommission für Strukturverbesserungen und Betriebshilfe bei der Zusicherung von Investitionshilfen die Wirtschaftlichkeit und die Verschuldung zu beurteilen hat.
  • unterbreitet der Landsgemeinde das Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben zur Zustimmung. In Abänderung der Vorlage des Regierungsrates beschliesst der Landrat, dass Motorfahrzeuge und Anhänger von öffentlich-rechtlichen Korporationen oder Zweckverbänden nicht von der Strassenverkehrssteuer befreit werden. Er stimmt der Aufhebung der Verordnung über den Strassenverkehr unter Vorbehalt des Landgemeindebeschlusses zu.
  • behandelt in erster Lesung den Memorialsantrag der Bauerngruppe Glarus Süd «Für eine faire Abgeltung der Tierhalter» mit den damit zusammenhängenden Änderungen des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» sowie der Änderung der Verordnung über die Verhütung und Vergütung von Wildschäden.
  • behandelt in erster Lesung das Klimagesetz (Motion Marius Grossenbacher, Ennenda, und Unterzeichnende «Kantonale Gesetzgebung zum Klimaschutz»). In Abänderung der Vorlage des Regierungsrates beschliesst der Landrat:
    - Zwecksetzung (Keine Einschränkung der Anwendung von Negativemissionstechnologien auf verbleibende, schwer zu reduzierende Emissionen; technologieoffene Verfolgung der Klimaziele, Schaffung von Rahmenbedingungen, die Innovationen zulassen und zur Anwendung neuer und bestehender Technologien beitragen).
    - Gegenstand und Geltungsbereich (Geltungsbereich des Gesetzes wird nicht auf Verwaltungen eingeschränkt, sondern gilt auch für Privatpersonen).
    - Klimaziele (Der Kanton orientiert sich an den Vorgaben des Bundes, Projekte im Bereich Negativemissionstechnologien können gefördert werden).
    - Vorbildfunktion der zentralen Verwaltungen (Keine Vorbildfunktion der zentralen Verwaltungen).
    - Kantonaler Klimaplan (Der Kanton erlässt einen Klimaplan innert zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes, ohne Einschränkung auf Verwaltungen).
    - Kommunale Klimapläne (Kein Erlass von kommunalen Klimaplänen durch die Gemeinden).
    - Massnahmen (Möglichkeit des Kantons, Innovationen und Technologien zur Erreichung der Reduktionsziele zu fördern).
    - Dezentrale kantonale und kommunale Verwaltungen (Keine Berichterstattung an das Gemeinwesen).
    - Landrat (Kantonaler Klimaplan wird vom Landrat genehmigt).
    - Gemeinden (Kein Erlass von Klimaplänen durch die Gemeinden).
  • behandelt in erster Lesung das Entlastungspaket 2025+ mit folgenden weiteren Massnahmen in eigener Zuständigkeit:
    - Änderung der Verordnung über die Gebühren im Zivilrecht (Erhöhung der Gebühren für Beglaubigungen).
    - Änderung der Verordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Erhöhung der Grundtaxen für das Jagdpatent und des Tarifs für ausserkantonale Jagende).
    - Änderung der Verordnung zu den Kosten im Zivil- und Strafprozess (Erhöhung der Minimalgebühren im Strafbefehlsverfahren, im Untersuchungsverfahren und für Nichtanhandnahmen).

Die Aufzeichnung der Sitzung sowie die Abstimmungsergebnisse stehen in der Regel spätestens ab Donnerstagmittag nach der Sitzung zur Verfügung. Audiovisuelles Archiv

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