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Langzeitpflege: Regierungsrat genehmigt Tarife für 2026

Regierungsratssitzung 30. September 2025 • Der Regierungsrat legt die jährlich zu vereinbarenden Tarife und den Leistungsumfang für die Leistungserbringer in der Langzeitpflege für das Jahr 2026 fest.

Die genehmigten Tarife basieren auf den Kosten- und Leistungsrechnungen 2024 der Leistungserbringer mit Versorgungspflicht (Spitex Glarus Nord, Alters- und Pflegeheime Glarus Nord, Cura Unita Glarus, Bethesda Alterszentren AG für Standort Ennenda, Spitex Glarus Süd, Glarus Süd Care). Zusätzlich wurden erwartete, notwendige und quantifizierbare Veränderungen der Lohn- und Sachkosten für 2025 und 2026 berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise höhere Einspringpauschalen, Samstagszulagen oder höhere Prämien für Taggeldversicherungen. Die Art der Leistungen bleibt gegenüber 2025 unverändert. Der Umfang der Leistungen wird gemäss den Angaben der Leistungserbringer leicht angepasst.

Grenzwert zur Tarifbegrenzung

Erstmals kommt 2026 ein Grenzwert gemäss Pflege- und Betreuungsverordnung (PBV) zur Anwendung: Die Tarife dürfen maximal fünf Prozent über dem gewichteten Mittelwert der Kosten aller Leistungserbringer mit Versorgungspflicht liegen. Diese neue Regelung führt bei mehreren Leistungserbringern zu einer automatischen Beschränkung der Tarife. So wird die Abweichung der Tarife zwischen den Anbietern begrenzt.

Finanzielle Auswirkungen

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Langzeitpflege (basierend auf Leistungsmengen 2024 und Tarifen 2026) betragen:

  • Stationäre Leistungserbringer: 62,6 Millionen Franken (2025: 59,3 Mio. Fr.)
  • Ambulante Leistungserbringer: 7,3 Millionen Franken (2025: 6,7 Mio. Fr.)

Für den Kanton Glarus als Restfinanzierer resultieren daraus die folgenden Mehrkosten:

  • Stationäre Pflegerestkosten: 10,1 Millionen Franken
  • Ambulante Pflegerestkosten: 3,4 Millionen Franken
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