Regierungsratsmitteilung 30. September 2025 • Der Regierungsrat legt dem Landrat die Jahresplanung 2026 vor. Grundlage ist die Legislaturplanung.
Die Jahresplanung des Regierungsrates wird dem Landrat jedes Jahr vorgelegt. Grundlage für die Jahresplanung ist die geltende Legislaturplanung bzw. die daraus abgeleitete, rollende «Integrierte Aufgaben- und Finanzplanung». Die Jahresplanung bildet die Basis für die Geschäftsplanung der Departemente/Staatskanzlei und ihrer Hauptabteilungen und Abteilungen.
Jahresplanung 2026
Die detaillierte Jahresplanung ist in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.