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Ausländerstimmrecht in der katholischen Kirche

Regierungsratssitzung 9. September 2025 • In der katholischen Kirche des Kantons Glarus sollen künftig auch Ausländerinnen und Ausländer stimmberechtigt sein. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung der Verfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchengemeinden zu genehmigen.

Der Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus will das Ausländerstimm- und Wahlrecht in allen Kirchgemeinden und auf kantonalkirchlicher Ebene einführen. Er hat an seinen Kirchgemeindeversammlungen vom Frühjahr 2025 der entsprechenden Verfassungsänderung zugestimmt. Gemäss Kantonsverfassung bedürfen die Verfassungen von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften der Genehmigung des Landrates; diese wird erteilt, wenn nicht Bundesrecht oder kantonales Recht verletzt ist. Es ist nicht zu sehen, dass die getroffene Regelung bundes- oder kantonalrechtliche Vorgaben verletzten würde. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung der Verfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus über die Einführung des Ausländerstimmrechts in kirchlichen Angelegenheiten zu genehmigen. Es obliegt dem Ausschuss des kantonalen katholischen Kirchenrates das Inkrafttreten zu bestimmen. 

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