Kanton Glarus plant zukunftssichere Strassenverkehrssteuer
Regierungsratssitzung 2. September 2025 • Der Regierungsrat schickt eine umfassende Revision der Strassenverkehrssteuer in die Vernehmlassung. Er erfüllt damit einen Auftrag des Landrates von Ende 2022, mit dem das Parlament unter anderem eine technologieneutrale und verursachergerechte Ausgestaltung der Strassenverkehrssteuer sowie die Sicherung der Einnahmen forderte.
Der Regierungsrat schlägt eine umfassende Neukonzeption der Glarner Strassenverkehrssteuern vor, um das Steuersystem an die Entwicklungen der Elektromobilität anzupassen und langfristig die Einnahmen zu sichern. Das aktuelle System basiert auf dem Hubraum und wird dem technologischen Wandel und dem zunehmenden Anteil von Elektrofahrzeugen nicht mehr gerecht. Die Gesetzesvorlage, die nun in die Vernehmlassung geht, sieht als neue Bemessungsgrundlage eine Mischung aus Gewicht und Leistung des Fahrzeugs vor.
Der Hubraum ist keine verlässliche Bemessungsgrundlage mehr
Das bisherige Steuersystem besteuert Personenwagen nach dem Hubraum. Dieser ist jedoch für Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben nicht vorhanden und bei Plug-in-Hybriden von begrenzter Aussagekraft. Reine Elektrofahrzeuge sind im Kanton Glarus aktuell von der Steuer befreit. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Fahrzeugen würden die Steuereinnahmen des Kantons Glarus in den kommenden Jahren stark zurückgehen. In der Anwendung des bestehenden Bonus-/Malus-Systems hat sich gezeigt, dass die Lenkungswirkung nicht wie erhofft eintraf. Der administrative Aufwand steht deshalb in einem schlechten Verhältnis zum Nutzen. Das Bonus-/Malus-System soll während einer Übergangszeit durch ein einfaches Rabattsystem für E-Fahrzeuge abgelöst werden.
Das neue Modell: Gewicht und Leistung
Der Regierungsrat hat verschiedene Optionen geprüft und sich für ein Steuermodell entschieden, das eine Kombination aus Fahrzeuggewicht und Motorleistung vorsieht. Beide Faktoren sind für alle Antriebsarten verfügbar und in den Fahrzeugausweisen verzeichnet.
- Gewicht als Grundsteuer: Das Gesamtgewicht spiegelt die Beanspruchung der Strasseninfrastruktur und dient als technologieneutrale, stabile Grundlage.
- Leistung als progressiver Faktor: Die Leistung ermöglicht eine gerechtere Besteuerung, da sie tendenziell mit dem Kaufpreis und dem Verbrauch eines Fahrzeugs korreliert. Sie sorgt dafür, dass schwerere und leistungsstärkere Fahrzeuge höhere Steuern zahlen.
Dieses Modell führt insgesamt zu keiner Mehrbelastung der Steuerpflichtigen, sichert jedoch langfristig die Einnahmen und berücksichtigt auch die ökologischen Aspekte besser als das reine Gewicht. Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge soll wegfallen. Das neue Steuersystem stellt aber sicher, dass die Steuer für Elektrofahrzeuge aufgrund ihres höheren Gewichts (durch die Batterien) und ihrer höheren Maximalleistung im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennerfahrzeugen nicht unverhältnismässig hoch ausfällt.
Nächste Schritte
Die Revision ist eingebettet in eine Totalrevision des kantonalen Strassenverkehrsrechts. Der Regierungsrat nutzt die Gelegenheit, um das veraltete Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EG SVG) neu zu strukturieren und die Abgabenregelungen in ein eigenständiges «Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben» zu überführen. Dies soll die Rechtsetzung modernisieren und die Transparenz erhöhen. Nach der Vernehmlassung gelangt die Vorlage in den Landrat und abschliessend vor die Landsgemeinde.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober 2025. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.