Ausländerstimmrecht: Regierungrat beantwortet Petition
Regierungsratssitzung 12. August 2025 • Der Regierungsrat nimmt Stellung zur Petition «Mehr Demokratie wagen» die im Februar 2025 mit 188 Unterschriften von den Grünen eingereicht wurde. Er beurteilt das Aufnehmen des Themas als derzeit nicht angezeigt, nachdem die Landsgemeinde das Anliegen erst 2025 abgewiesen hatte.
«Die Einführung eines kommunalen Stimm- und Wahlrechts für Menschen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für deren politische Mitbestimmung» – das fordert die Petition der Grünen, welche sie mit Unterstützung der SP und weiterer Personen am 15. September 2024 zuhanden von Regierungsrat und Landrat einreichten. Der Regierungsrat erläutert in seiner Stellungnahme, warum er zum jetzigen Zeitpunkt keine entsprechende Vorlage ausschaffen möchte.
Landsgemeindebeschluss respektieren
Seit 2008 sind verschiedene Vorstösse in die Richtung eines Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer abgelehnt worden, zuletzt von der Landsgemeinde 2025. Eine erneute Vorlage zu diesem Thema erscheint dem Regierungsrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt. In der Vergangenheit hatte sich der Regierungsrat zwar wiederholt für eine behutsame Einführung eines Ausländerstimmrechts auf kommunaler Ebene unter Wahrung der Gemeindeautonomie eingesetzt. Jedoch sind weder Landrat noch die Landsgemeinde gefolgt. Er respektiert nun den Willen der Landsgemeinde und anerkennt, dass der Zeitpunkt für die Einführung eines Ausländerstimmrechts auf kommunaler Ebene im Kanton Glarus noch nicht gekommen zu sein scheint.
Hinsichtlich der geforderten weiteren Massnahmen zur Verbesserung der politischen Mitbestimmung verweist der Regierungsrat auf die neuen Bestimmungen im Gesetz über die politischen Rechte (GPR). Die Landsgemeinde 2025 hat zwar das Ausländerstimmrecht nicht eingeführt, aber im Rahmen des Projekts «Förderung der politischen Partizipation» die Möglichkeit für Pilotprojekte geschaffen. Es wäre jetzt die Gelegenheit, mit kreativen Vorschlägen diese Bestimmung mit Leben zu erfüllen. Das Ausländerstimmrecht gehört aus genannten Gründen aus Sicht des Regierungsrates nicht dazu.