Revision des Landwirtschaftsgesetzes: Anpassung an zukünftige Herausforderungen
Regierungsratssitzung 3. Juli 2025 • Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung für ein revidiertes Landwirtschaftsgesetz. Ziel ist es, die landwirtschaftliche Beratung zu sichern, den Strukturwandel zu begleiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen an die neue Agrarpolitik sowie an zukünftige Entwicklungen anzupassen.
Das Landwirtschaftsgesetz soll punktuell überarbeitet werden, um den aktuellen Bedürfnissen und den kommenden Veränderungen gerecht zu werden. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft ist durch die rückläufige Zahl landwirtschaftlicher Betriebe geprägt. So hat sich die Anzahl Betriebe seit 1965 von 1021 Betrieben auf 336 im Jahr 2023 reduziert. Wegen starker Arbeitsbelastung und ungenügenden Einkommen steigt der Druck, aus dem Landwirtschaftssektor abzuwandern. Für die nächsten zehn Jahre ist mit einer weiteren Abnahme auf rund 260 Betriebe zu rechnen, mit Auswirkungen auf die Biodiversität und die Kulturlandschaft.
Dem Strukturwandel entgegenwirken
Die Gesetzesänderungen sollen zu einer Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen beitragen und damit den Strukturwandel abschwächen. Im Zentrum der Revision steht die langfristige Sicherung der landwirtschaftlichen Beratung. Zudem soll die Gesetzesrevision den Bund bei der Umsetzung der neuen Agrarpolitik (AP30+) unterstützen. Zusätzlich soll nebst der Qualitätsförderung auch die Kennzeichnung und der Schutz von Bezeichnungen einheimischer Qualitätsprodukte unterstützt werden können. Neue Kooperationsformen wie Pachtland- und Landnutzungsgenossenschaften sollen ermöglicht werden, um eine standortgerechte Bewirtschaftung zu verbessern. Alpen im Kanton sollen künftig nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe gelten. Dies wird Auswirkungen auf die Pachtzinsberechnung haben: Während für Alpen mit Milchverarbeitung höhere Pachtzinsen anfallen könnten, sinken diese bei anderen Alpen leicht. Insgesamt zielt die Revision darauf ab, das kantonale Gesetz auf die anstehenden Herausforderungen in der Land- und Ernährungswirtschaft auszurichten.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. September 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.