Regierungsratssitzung 10. Dezember 2024 • Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag im Bereich Akutsomatik zwischen der Hirslanden Klinik im Park in Zürich und der Tarifsuisse AG.
Die Hirslanden Klinik im Park in Zürich steht auf der Glarner Spitalliste und verfügt damit über einen Leistungsauftrag im Bereich Akutsomatik mit dem Kanton Glarus. Nachdem sich die Klinik und die von der Tarifsuisse AG vertretene Krankenkassen ursprünglich nicht über eine neue Leistungsabgeltung für akut-stationäre Behandlungen im Bereich Akutsomatik einigen konnten und der Regierungsrat den bestehenden Tarifvertrag bis zum 31. Dezember 2024 verlängern musste, konnten sich die Parteien im Nachgang nun doch noch auf einen neuen Tarifvertrag einigen.
Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag, er tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Basisfallpreise betragen 9750 Franken für das Jahr 2024 und 9850 Franken ab dem Jahr 2025.Gegen diesen Entscheid kann beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde erhoben werden.