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Tourismusentwicklungsgesetz: Regierungsrat passt die Verordnung an

Regierungsratssitzung 5. November • Mit der Änderung der Verordnung zum Tourismusentwicklungsgesetz regelt der Regierungsrat das Verfahren, welches die künftige Zusammenarbeit mit der Visit Glarnerland AG vereinfachen soll. Zudem wird die Berechnung der Kurtaxen für Wohnmobilstellplätze angepasst.

Die Visit Glarnerland AG ist verantwortlich für die Vermarktung des touristischen Angebots im Glarnerland im Auftrag von Kanton, Gemeinden und Anbietern. An der Landsgemeinde 2023 wurde beschlossen, das Verfahren zur Auftragsvergabe an eine kantonale Tourismusorganisation zu ändern. Statt des bisherigen Ausschreibungsverfahrens wird nun ein Gesuchsverfahren eingeführt, um die Zusammenarbeit zu erleichtern und die Planungssicherheit zu erhöhen. Zudem wurde aufgrund des wachsenden Camping-Tourismus die Kurtaxenerhebung für Wohnmobilstellplätze angepasst. Da eine Einzelbesteuerung an dezentralen Standorten schwierig ist, wurden die Möglichkeiten zur pauschalen Besteuerung erweitert.

Um für diese Änderungen die Rechtsgrundlage zu schaffen, beschliesst der Regierungsrat die Teilrevision zur Verordnung zum Tourismusentwicklungsgesetz. Die Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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