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Staats- und Jugendanwältin zur Wahl vorgeschlagen

Regierungsratssitzung 22. Oktober 2024 • Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, Andrea Van Houtven als ordentliche Staats- und Jugendanwältin zu wählen.

Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, Andrea Van Houtven zur ordentlichen Staats- und Jugendanwältin für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 zu wählen. Aufgrund ihres Werdegangs, ihrer mehrjährigen Berufserfahrung sowie ihrer gegenwärtigen Arbeit als ausserordentliche Staatsanwältin des Kantons Glarus erfüllt sie das Anforderungsprofil für die Tätigkeit als Staats- und Jugendanwältin. Der Stellenantritt erfolgt vorbehältlich der Wahl durch den Landrat am 1. Dezember 2024. 

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