Drei Memorialsanträge an die Landsgemeinde 2026
Regierungsratssitzung 1. Oktober 2024 • Drei vom Landrat als rechtlich zulässig und erheblich erklärte Memorialsanträge werden der Landsgemeinde 2026 vorgelegt.
Die Kantonsverfassung legt fest, dass Memorialsanträge nach dem Beschluss über ihre Erheblichkeit spätestens der übernächsten Landsgemeinde vorgelegt werden. Für die drei Memorialsanträge
- «Nachhaltigen und gemeinnützigen Wohnungsbau fördern» der GLP
- «Für eine faire Abgeltung der Tierhalter» der Bauerngruppe Glarus Süd
- «Für attraktive Velorouten» der GLP
wäre ursprünglich die Landsgemeinde 2025 zuständig. Aufgrund der erhöhten Geschäftslast wird mehr Zeit benötigt, um die entsprechenden Vorlagen sorgfältig auszuarbeiten. Die betreffenden Memorialsanträge werden deshalb der Landsgemeinde im Jahr 2026 vorgelegt.