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Regierungsrat beantwortet Interpellation zu Asbestsanierung der Linthmündung

Regierungsratssitzung 1. Oktober 2024 • Der Regierungsrat beantwortet eine Interpellation zu den Asbestablagerungen in einem Uferbereich der Halbinsel Gäsi und deren Sanierung.

Im Mai 2024 reichten die SVP-Landräte Kaspar Krieg und Peter Rothlin eine Interpellation mit Fragen zur Sanierung der asbestbelasteten Umgebung der Linthmündung im Gäsi ein. Sie beziehen sich auf die Sanierungskosten und die Verantwortung des Linthwerks als Besitzer der belasteten Parzelle. Die Asbestablagerungen im Gäsi kamen im März 2020 durch die Ufererosion zum Vorschein.

Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass das Asbest vermutlich aus dem Zeitraum von 1957 bis 1965 stammt. Damals wurde die Gegend als Material- und Umschlagplatz beim Bau des Kerenzerbergtunnels der SBB und der Walenseestrasse genutzt. Wer für die Ablagerungen verantwortlich ist, konnte trotz intensiver Nachforschungen nicht ermittelt werden. In solchen Fällen werden gemäss dem kantonalen Umweltschutzgesetz die Sanierungskosten vom Kanton und den Gemeinden getragen. Da die damalige Gemeinde Filzbach (heute Glarus Nord) beim Bau des SBB-Tunnels und der Walenseestrasse keine besonderen Aufgaben hatte, entschied das zuständige Departement Bau und Umwelt, die Kosten (92 Prozent) dem Kanton zuzuweisen. Das Linthwerk hat als Eigentümer der fraglichen Parzelle auch einen Teil der Kosten zu tragen. 

Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert. 

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