Navigieren im Kanton Glarus

my.gl.ch – Serviceportal des Kantons Glarus

KESB: Regierungsrat schickt Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung

Regierungsratssitzung 27. August 2024 • Infolge der Aktendigitalisierung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und einer neuen Klientensoftware werden Gesetzesänderungen notwendig. Zusätzlich sollen Anpassungen der Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten erfolgen.

Per 1. Januar 2022 wurden sämtliche Akten bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB digitalisiert. Seither wird nur noch mit elektronischen Dossiers gearbeitet. Zudem wurde im November 2023 auf die neue webbasierte Klientensoftware umgestellt. Dies führte zu einem Anpassungsbedarf. Auf Verordnungsstufe hat der Regierungsrat die notwendigen Anpassungen am 13. August 2024 beschlossen (s. Medienmitteilung). Auch auf Gesetzesstufe sind gewisse Anpassungen im Bereich der Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten notwendig. Diese sollen welche Abläufe und Verfahren beschleunigen.

Amtsarzt

Die KESB findet regelmässig keinen Arzt, der im Bedarfsfall eine fürsorgerische Unterbringung anordnet. Um sicherzustellen, dass zeitnah, unkompliziert und ohne unnötige Gefährdung der Patienten-Beziehung unnötig zu gefährden, eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet werden kann, soll der Amtsarzt aufgeboten werden können. Dafür muss aber ein solcher bestimmt werden, oder es müssen die Kompetenzen des Kantonsarztes entsprechend erweitert werden.

KESB und Fachstelle Erbschaft

Gemäss Gesetz ist die KESB für erbrechtliche Belange zuständig. Für Aussenstehende ist es oft nicht nachvollziehbar, weshalb sie sich in Erbsachen an die KESB wenden müssen. Die Fachstelle Erbschaft soll deshalb unabhängig von der KESB wirken können. Sie wird ausserdem autorisiert, beglaubigte Kopien aller durch sie ausgestellten Bescheinigungen auszustellen. Dafür ist eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Beurkundungsgesetz zu schaffen. Den Gemeinden soll die Kompetenz übertragen werden, die zur Beglaubigung ermächtigten Mitarbeitenden selber bestimmen zu können.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober 2024. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang