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Glarus: Eingeschränkte Planungsfreiheit für die Gemeinde

Für die Platzgestaltung im Zentrum von Glarus gewährt der Regierungsrat der Gemeinde eine eingeschränkte Planungsfreiheit bezüglich der Kantonsstrasse • Foto: Dimitri Feitknecht

Regierungsratssitzung 1. Juni 2021 • Der Regierungsrat gewährt der Gemeinde Glarus bei der Platzgestaltung im Zentrum von Glarus eine eingeschränkte Planungsfreiheit bezüglich der Kantonsstrasse. Tempo 50 sowie die bestehenden Fussgängerstreifen müssen beibehalten werden.

Die Gemeinde Glarus möchte einen Studienauftrag im selektiven Verfahren für ein umfassendes Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Kantonsstrasse und angrenzende Platzbereiche im Zentrum von Glarus durchführen. Für die Ortsdurchfahrt bzw. das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) auf der Kantonsstrasse ist jedoch der Kanton zuständig, die Gemeinde lediglich für die Platzgestaltungen im Zentrum von Glarus. Ein BGK für die Kantonsstrasse wurde Anfang 2019 öffentlich aufgelegt. Dagegen richteten sich sechs Einsprachen, welche die Gemeinde zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Regierungsrat einreichte.

Konkurrierende Projekte

Die Bearbeitung der Einsprachen wurden wegen Abgrenzungsfragen mit der Gemeinde Glarus und ihrem Platzgestaltungsprojekt zurückgestellt. Die Gemeinde Glarus beabsichtigt, ein Studienauftragsverfahren für die Platzgestaltungen im Zentrum von Glarus durchzuführen und wünscht sich eine gemeinsame Planung mit dem Kanton. Sie möchte mit dem Studienauftrag auch über den Strassenraum planen können. Damit wäre das BGK-Projekt des Kantons hinfällig und wichtige Eckwerte wie Tempo 50 stünden wieder zu Disposition.

Kompromiss

Die BGK-Begleitgruppe, in welcher die politischen Parteien und weitere Akteure vertreten sind, wurde eingeladen, die weitere Bearbeitung gemeinsam zu diskutieren. Bei den möglichen Entscheidvarianten sprach sich die Mehrheit der Teilnehmer für keine oder nur eine eingeschränkte Planungsfreiheit der Gemeinde betreffend die Kantonsstrasse aus.

Der Kanton zieht vor diesem Hintergrund das BGK-Projekt zurück. Der Gemeinde Glarus wird bei der Planung der Ortsdurchfahrt etwas mehr Planungsfreiheit gewährt. Der Kanton verlangt aber, dass Tempo 50 und die Beibehaltung der bestehenden Fussgängerstreifen beim Studienauftrag der Gemeinde verbindliche Rahmenbedingungen bleiben. 

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